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Beim Kauf eines Feuerlöschers sollten Sie folgende Unterschiede bedenken: Aufladelöscher sind Feuerlöscher, deren Löschmittel erst bei der Inbetriebsetzung unter Druck gesetzt werden. Ein Aufladelöscher besteht aus zwei Behältern (Löschmittelbehälter und Treibgasbehälter). Wird zwischen den beiden Behältern eine Verbindung durch Öffnen des Ventils am Treibgasbehälter hergestellt, strömt das Treibmittel (Treibgas, z.B. Kohlendioxid) in den Löschmittelbehälter und setzt diesen unter Druck. Aufladelöscher gibt es für die Löschmittel Pulver, Wasser und Schaum als vorgemischte Lösung oder als Kartusche mit Schaumkonzentrat. Vorteil: Wartungsfreundlicher und bei der Instandhaltung auf Dauer günstiger als der Dauerdrucklöscher. Eine Druckbehälterprüfung nach 10 Jahren ist bei diesen Geräten nicht vorgeschrieben. Die nominelle Nutzungsdauer dieser Geräte beträgt 20 Jahre Dauerdrucklöscher (Permanentlöscher) sind Feuerlöscher, bei dem sich Löschmittel und Treibgas zusammen in einem Löschmittelbehälter befinden. Das im Löschmittelbehälter enthaltene Treibgas (Stickstoff) übt einen andauernden (permanenten) Druck auf das Löschmittel aus. Nach Betätigen der Auslösevorrichtung strömt das Löschmittel unter Druck über das Steigrohr, den Auswurfschlauch und die Auswurfdüse aus dem Feuerlöscher. Dauerdrucklöscher gibt es für die Löschmittel Wasser, Schaum und Pulver. Nachteil: Es besteht die Gefahr, dass durch geringe Undichtigkeiten am Löscher (Schleichgase) das Treibgas unbemerkt entweicht und der Löscher damit funktionsunfähig wird. Hinzu kommen die höheren Wartungskosten, begründet mit aufwendigen Arbeiten bei der Instandhaltung sowie die vorgeschriebene Druckbehälterprüfung nach 10 Jahren. Die Behälter der Dauerdrucklöscher unterliegen der sog. Druckbehälterverordnung. Diese Verordnung schreibt vor, dass die Behälter von Feuerlöschern, die Ständig unter Druck stehen und älter als 10 Jahre sind, vor einer erneuten Druckbefüllung einer Druckbehälterprüfung durch einen Sachverständigen (z.B. TÜV) zu unterziehen sind. Faktisch sind die Kosten dieser TÜV-Prüfung identisch mit den Anschaffungskosten dieser Löscherart. Die nominelle Nutzungsdauer dieser Geräte beträgt somit nur ca. 10 Jahre. Brandklassen : A --- feste,
glutbildende Stoffe z. B. Holz, Papier, Textilien B --- brennbare flüssige
Stoffe z. B. Benzin, Öle, Fette C --- unter Druck
austretende, brennbare Gase z.B. Methan, Propan, Acetylen D --- Metall, z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium und deren Legierungen Grundsätze für die Bereitstellung von Feuerlöscher
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